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   FG Rheinland-Pfalz, 24.07.2001 - 2 K 1704/00   

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https://dejure.org/2001,6208
FG Rheinland-Pfalz, 24.07.2001 - 2 K 1704/00 (https://dejure.org/2001,6208)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.07.2001 - 2 K 1704/00 (https://dejure.org/2001,6208)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - 2 K 1704/00 (https://dejure.org/2001,6208)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts bei der Bedarfsbewertung eines Grundstücks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts bei der Bedarfsbewertung eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 118
  • EFG 2002, 180
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.08.2000 - III B 179/96

    Aussetzung des Verfahrens über Folgebescheid

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.07.2001 - 2 K 1704/00
    Der erkennende Senat muß im Streitfall nicht dazu Stellung nehmen, ob als Beweismittel nur die in R 177 Satz 2 ErbStR genannten Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder des örtlich zuständigen Gutachterausschusses in Betracht kommen; inzwischen akzeptiert die Finanzverwaltung auch Gutachten von Grundstückssachverständigen, die nicht öffentlich bestellt und vereidigt sind, wenn sie den rechtlichen Vorgaben der Wertermittlungsverordnung ( WertV ) und der Wertermittlungsrichtlinien (WertR) genügen (vgl. u. a. FinMin Baden-Württemberg vom 3. August 2000 S-3014715, BB 2000, 2297 ).
  • FG Hessen, 11.12.2000 - 3 K 2962/99

    Bedarfsbewertung von Grundstücken im Ertragswertverfahren

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.07.2001 - 2 K 1704/00
    Da das Gesetz einen Nachweis und nicht nur eine Glaubhaftmachung verlangt (so Hessisches FG, Urteil vom 11. Dezember 2000 3 K 2962/99, EFG 2001, 615), mußte sich im Streitfall der gemeine Wert des Grundstücks aus einem geeigneten Sachverständigengutachten ergeben.
  • FG Hessen, 09.11.1998 - 3 V 4925/98

    Aussetzung der Vollziehung des Bescheids über die gesonderte Feststellung des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.07.2001 - 2 K 1704/00
    Letztlich kann wegen dieser Korrekturmöglichkeiten gegenüber der Regelbewertung für bebaute Grundstücke davon ausgegangen werden, dass die Bedarfsbewertung sich innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen hält (so auch Hessisches FG vom 9. November 1998 3 V 4925/98, Juris-Dokument Nr. STRE 987186370 = StEd 1998, 802 (nur Leitsatz) betr.
  • BFH, 29.07.2004 - II B 45/03

    Mindestwert nach § 146 Abs. 6 BewG

    bb) In der von der Klägerin zitierten Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 24. Juli 2001 2 K 1704/00 (EFG 2002, 118) ging es zwar u.a. auch um den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts, allerdings eines solchen nach § 146 Abs. 7 BewG.
  • FG Münster, 06.09.2005 - 3 V 3009/05

    Verfassungsmäßigkeit der Bedarfsbewertung

    Im Übrigen schließt sich der Senat der Auffassung des FG Rheinland-Pfalz an, das trotz der Kritik an der Bedarfsbewertungsmethode diese mit Rücksicht auf die weitgehende Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers für verfassungsmäßig hält (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 28.07.1998 2 K 8388/97, EFG 1998, 1563 und vom 24.07.2001 2 K 1704/00, EFG 2002, 180; die gegen das Urteil vom 24.07.2001 eingelegte Revision hat der BFH mit Urteil vom 10.11.2004 II R 69/01, BStBl II 2005, 259 als unbegründet zurückgewiesen, ohne auf die verfassungsrechtliche Problematik einzugehen; Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 11.09.1998 3 V 4925/98, StE 1998, 802).
  • FG Münster, 06.09.2005 - 3 V 3008/05

    Verfassungsmäßigkeit der Bedarfsbewertung

    Im Übrigen schließt sich der Senat der Auffassung des FG Rheinland-Pfalz an, das trotz der Kritik an der Bedarfsbewertungsmethode diese mit Rücksicht auf die weitgehende Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers für verfassungsmäßig hält (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 28.07.1998 2 K 8388/97, EFG 1998, 1563 und vom 24.07.2001 2 K 1704/00, EFG 2002, 180; die gegen das Urteil vom 24.07.2001 eingelegte Revision hat der BFH mit Urteil vom 10.11.2004 II R 69/01, BStBl II 2005, 259 als unbegründet zurückgewiesen, ohne auf die verfassungsrechtliche Problematik einzugehen; Beschluß des Hessischen Finanzgerichts vom 11.09.1998 3 V 4925/98, StE 1998, 802).
  • FG München, 25.06.2003 - 4 K 801/01

    Zur Anpassung des Bodenrichtwerts und dem Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts

    Der Senat schließt sich insoweit den Urteilen des Hessischen Finanzgerichts vom 11.12.2000 3 K 2962/99, EFG 2001, 615 und des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz 2 K 1704/00, EFG 2002, 180 an.
  • FG München, 25.06.2003 - 4 K 801/00

    Zu- und Abschläge zum bzw. vom Bodenrichtwert des Gutachterausschusses bei der

    Der Senat schließt sich insoweit den Urteilen des Hessischen Finanzgerichts vom 11.12.2000 3 K 2962/99, EFG 2001, 615 und des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz 2 K 1704/00, EFG 2002, 180 an.
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